1. Gestattung der Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN
Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN und gestattet dem/der/den Mieter/in/n („der Mieter“) für die Dauer ihres/seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Diese Mitbenut-zung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Vermieter widerruflich.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass mehrere Gäste diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die lokal bedingte geringe Surfgeschwindigkeit des Internetzuganges noch weiter verringern kann.
Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltver-herrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von WLAN-Name und Passwort. Diese Zugangs-daten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, diese Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Vermieter hat das Recht, jederzeit die Zugangsdaten zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und/oder Firewall stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Der unter der Nutzung des WLAN hergestellten Datenverkehr erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt. Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät des Mieters gelangen können.
Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen.
Der Mieter verpflichtet sich mit dem Abschluss des Mietvertrages diese Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten.
Der Mieter wird insbesondere:
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende
Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder
droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten
Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.
5. Datenschutz
Der Mieter wurde darüber informiert, dass Daten über das Nutzungsverhalten im WLAN einschl. des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Vermieter täglich per Email mitgeteilt werden. Dabei wird u.a. auch die MAC-Adresse des Nutzers dem Vermieter mitgeteilt.