1. Vertragsschluss Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn dem Vermieter eine Buchung schriftlich (Email, Brief, Fax, etc.) zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf - außer nach dies bzgl. Absprache mit dem Vermieter - nur mit der in der Buchungsbe- stätigung angegebenen maximalen Personen- zahl belegt werden. 2. Mietpreis / Nebenkosten / Zahlungsbedingungen In dem vereinbarten Mietpreis sind Nebenkosten für Strom, Heizung und Wasser sowie WLAN, Telefon*, Bettwäsche und Handtücher enthalten. Eine Anzahlung von 20% des Mietpreises einschl. Endreinigung ist bei Vertragsabschluss für eine verbindliche Reservierung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. * national Festnetz ohne Sonderrufnummern 3. Kaution Der Vermieter kann eine Kaution als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungs-gegenstände sowie Wohnungsschlüssel in Höhe von 100 € verlangen, die mit der Restzahlung zu leisten ist und die nicht verzinslich ist. Die Kaution wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet. 4. Mietdauer/ lnventarliste Am Anreisetag stellt der Vermieter das Miet- objekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertrags- gemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so wird der Mieter dies dem Vermieter rechtzeitig mitteilen. Der Mieter wird unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste überprüfen und etwaige Fehlbestände spätes- tens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter (oder der von diesem benannten Kontaktperson) mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgendes selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs sowie Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer in die dafür vorgesehen Entsorgungsbehälter außerhalb der Wohnung. 5. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor Mietbeginn durch schrift- liche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter entstandenen Aufwendungen und den entgan- genen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten (Stornogebühren): - Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 20 % (mind. jedoch 50 €) - Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises - Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: 80 % des Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesent- lich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsver- hältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haf- ten er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter wird nach Treu und Glauben versuchen, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend ge- machten Stornogebühren anrechnen. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserück- trittsversicherung empfohlen. 6. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung sowie ggf. Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertrags-verhältnisses nicht zuzumuten ist. |
In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstan- denen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 8. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Miet- räumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitper- sonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseiti- gung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermie- ter (oder der von diesem benannten Kontakt- person) anzuzeigen. Für die durch nicht recht- zeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestim- mungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anla- gen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizu- tragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter (oder ggf. dem Hausverwalter) über Mängel der Miet- sache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertrags- mäßigen Leistungen (insbesondere keine An- sprüche auf Mietminderung) zu. 9. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist ver- pflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB für ‚Schadens- und Aufwendungsersatz- anspruch des Mieters wegen eines Mangels‘. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). 10. Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und der- gleichen, dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaub- nis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. 11. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. 12. Hausordnung Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksicht- nahme aufgefordert. Insbesondere sind stör- ende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner im Hause durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phono- geräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzu- stellen. Das Grundstück einschl. aller Außentüren ist videoüberwacht. Es erfolgt aus Sicherheitsgründen eine tempöräre Speicherung der Bilder. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand Es gelten die gesetzlichen Regelungen. |